Mietbedingungen

Diese Mietbedingungen sind integraler Bestandteil des Mietvertrags zwischen My Van Portugal (dem „Vermieter“) und dem Mieter (dem „Mieter“). Mit einer Reservierung, der Unterzeichnung des Mietvertrags oder der Inbesitznahme des Fahrzeugs bestätigt der Mieter das vollständige Verständnis und die Annahme der nachstehenden Bedingungen.

1.1. Alle Fahrer müssen seit mindestens zwei (2) Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, der für die Kategorie und Größe des gemieteten Fahrzeugs geeignet ist.

1.2. Ein Führerschein der Europäischen Union, Klasse B, ist für alle in EU-Ländern angebotenen Fahrzeuge ausreichend.

1.3. Wenn ein nationaler Führerschein diese Anforderungen nicht erfüllt, wird die Miete ohne Anspruch auf Nutzung des Fahrzeugs storniert.

1.4. Das Mindestalter für die Anmietung eines Fahrzeugs beträgt 23 Jahre, mit mindestens zwei (2) Jahren Fahrerfahrung mit Schaltgetriebefahrzeugen.

1.5. Die meisten Fahrzeuge in unserer Flotte sind mit Schaltgetriebe ausgestattet. Wenn der Mieter oder ein autorisierter Fahrer kein Schaltfahrzeug fahren kann, wird die Miete storniert.

1.6. In bestimmten Fällen können Ausnahmen von der Mindestaltersanforderung für erfahrene Fahrer in Betracht gezogen werden. Solche Ausnahmen müssen schriftlich per E-Mail vor Mietbeginn beantragt und genehmigt werden.

2.1. Check-in: Ab 15:30 Uhr.

2.2. Check-out: Bis 10:00 Uhr.

2.3. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Check-in und Check-out als Selbstbedienung an unserem Standort in Lissabon oder am vereinbarten Ort.

2.4. Klare Anweisungen und Verfahren werden dem Mieter vor der Ankunft zur Verfügung gestellt, um eine flexible An- und Abreise innerhalb der vereinbarten Zeitrahmen zu ermöglichen.

2.5. Telefonische Unterstützung steht dem Mieter jederzeit zur Verfügung, falls er während des Check-ins oder Check-outs Hilfe benötigt.

3.1. Für jede Miete ist eine Kaution von 1.000 EUR (oder 1.500 EUR für größere Wohnmobile) erforderlich.

3.2. Die Kaution dient als Garantie zur Deckung von Verlusten, Schäden oder fehlenden Gegenständen im Zusammenhang mit dem Mietfahrzeug während der Mietzeit.

3.3. Im Falle eines Schadens kann der Vermieter die Kaution zur Deckung der Reparatur- oder Ersatzkosten verwenden.

3.4. Übersteigen die Reparatur- oder Ersatzkosten die Kaution, bleibt der Mieter für den Restbetrag verantwortlich, es sei denn, eine optionale Versicherung deckt den Betrag über dem Selbstbehalt ab.

3.5. Die Kaution muss vor Reiseantritt bezahlt werden. Ist die Kaution nicht hinterlegt, darf das Fahrzeug nicht gefahren werden.

3.6. Die Kaution wird innerhalb von 15 Werktagen nach Mietende freigegeben, vorbehaltlich einer Fahrzeuginspektion.

4.1. Das Fahrzeug muss in einem angemessen sauberen Zustand zurückgegeben werden.

4.2. Für alle Anmietungen fällt eine pauschale Reinigungsgebühr von 35 EUR an.

4.3. Wird das Fahrzeug in einem übermäßig verschmutzten Zustand zurückgegeben, wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr erhoben, wodurch sich die gesamte Reinigungsgebühr auf 70 EUR erhöht.

5.1. Stornierungen, die 30 Tage oder mehr vor dem geplanten Abholdatum erfolgen, erhalten eine vollständige Rückerstattung aller bis zu diesem Datum gezahlten Beträge.

5.2. Stornierungen, die weniger als 30 Tage und mehr als 15 Tage vor dem geplanten Check-in-Datum erfolgen, berechtigen den Mieter zur Wahl zwischen:

  • Einer 50%igen Rückerstattung, oder

  • Einem flexiblen Reisegutschein über 100 % des Buchungsbetrags, gültig für ein (1) Jahr.

5.3. Stornierungen, die weniger als 15 Tage vor dem geplanten Check-in-Datum erfolgen, berechtigen den Mieter zu einem 40%igen Reisegutschein des gesamten Buchungsbetrags.

5.4. Reisegutscheine sind ein (1) Jahr ab dem ursprünglichen Mietdatum gültig und dürfen nur in der Nebensaison (01.11. – 30.04.) verwendet werden, ausgenommen die Weihnachts-/Neujahrszeit und Ostern.

5.5. Bei vom Kunden initiierten Stornierungen gehen alle Zahlungsbearbeitungsgebühren oder -entgelte ausschließlich zu Lasten des Kunden.

6.1. Das gemietete Fahrzeug darf nur für persönliche und Freizeitzwecke genutzt werden.

6.2. Das Fahrzeug darf nur auf ordnungsgemäß gewarteten öffentlichen Straßen und ausgewiesenen Parkplätzen betrieben werden.

6.3. Der Mieter muss alle geltenden Verkehrsgesetze und Lizenzanforderungen einhalten.

6.4. Die Untervermietung, Verleihung oder Nutzung des Fahrzeugs für kommerzielle Zwecke oder zur Vermietung ist strengstens untersagt.

6.5. Das Fahrzeug darf nicht außerhalb Portugals mitgenommen werden, es sei denn, dies wurde vom Vermieter ausdrücklich schriftlich genehmigt.

7.1. Innerhalb Portugals gelten keine Kilometerbegrenzungen.

7.2. Für Fahrten außerhalb Portugals gelten folgende Bedingungen:

  • Oldtimer-Vans: Fahrten außerhalb Portugals sind nicht gestattet.

  • Moderne Vans: Unbegrenzte Kilometerleistung ist innerhalb Portugals und Spaniens gestattet.

7.3. Für Reisen außerhalb Portugals und Spaniens ist eine Mindestmietdauer von sieben (7) Nächten erforderlich.

7.4. Alle Fahrten außerhalb Portugals müssen im Voraus angemeldet werden, damit der Versicherungsschutz aktualisiert werden kann. Andernfalls können Strafen und der Verlust des Versicherungsschutzes die Folge sein.

8.1. Alle Fahrzeuge beinhalten eine in Portugal gültige Haftpflichtversicherung, die die gesetzliche Haftung für Sachschäden Dritter abdeckt.

8.2. Schäden am Mietfahrzeug, für die der Mieter verantwortlich ist, sind in dieser Deckung nicht enthalten.

8.3. Unfälle, für die der Mieter nicht verantwortlich ist, müssen ordnungsgemäß mit dem mit dem Fahrzeug gelieferten Offiziellen Europäischen Unfallbericht dokumentiert werden.

8.4. Im Falle eines Unfalls muss der Mieter sofort den Vermieter kontaktieren, um Anweisungen zu erhalten.

8.5. Wenn rote Warnleuchten auf dem Armaturenbrett des Fahrzeugs erscheinen, muss der Mieter sofort anhalten und den Vermieter kontaktieren. Das Weiterfahren des Fahrzeugs kann schwere Schäden verursachen und wird als Verantwortung des Mieters betrachtet.

8.6. Optionale ergänzende Versicherungsprodukte sind während des Buchungsvorgangs erhältlich.

9.1. Im Falle einer Fahrzeugpanne muss der Mieter den Vermieter sofort kontaktieren, um die nächsten Schritte zu bestimmen.

9.2. Die Pannenhilfe wird versuchen, das Fahrzeug vor Ort zu reparieren, wo dies möglich ist; andernfalls wird das Fahrzeug zu einer Reparaturwerkstatt transportiert.

9.3. Kann das Fahrzeug umgehend repariert werden, wird eine Unterkunft (falls erforderlich) in der Nähe des Reparaturortes bereitgestellt. Der Vermieter behält sich das Recht vor, bis zu zwei (2) volle Arbeitstage für Reparaturen einzuplanen, bevor eine Stornierung und Rückerstattung des ungenutzten Mietzeitraums erfolgt.

9.4. Kann das Fahrzeug nicht schnell repariert werden, gibt der Vermieter Anweisungen. Der Mieter muss:

  • Das Fahrzeug im bestmöglichen Zustand verlassen

  • Fotos vom Innen- und Außenbereich machen

  • Alle elektrischen Geräte ausschalten

  • Eine Kopie des Abschlepp- oder Interventionsberichts einholen

9.5. Ist der Mieter nicht verantwortlich für die Panne, übernimmt der Vermieter die Kosten für Assistenz, Reparatur, Unterkunft und lokale Transportkosten bis zur nächtlichen Mietrate.

9.6. Wenn die Panne oder Assistenz aufgrund von Missbrauch oder unsachgemäßer Bedienung erforderlich ist, gehen alle damit verbundenen Kosten zu Lasten des Mieters.

9.7. Versicherungsassistenz gilt nicht an abgelegenen Orten oder in Gebieten, die für Abschleppfahrzeuge unzugänglich sind.

10.1. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von jeglichen Verlusten, Schäden, Ansprüchen oder rechtlichen Schritten freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus der Nutzung oder dem Betrieb des Mietfahrzeugs während der Mietzeit ergeben.

10.2. Diese Freistellung umfasst gegebenenfalls Gerichtskosten und Anwaltsgebühren.

10.3. Der Mieter ist voll verantwortlich für alle Parkscheine, Verkehrsverstöße, Bußgelder und Strafzettel, die während des Besitzes des Mietfahrzeugs anfallen.

Mit der Fortsetzung der Miete bestätigt der Mieter die Annahme aller oben genannten Mietbedingungen.

Mietbedingungen

Diese Mietbedingungen sind integraler Bestandteil des Mietvertrags zwischen My Van Portugal (dem „Vermieter“) und dem Mieter (dem „Mieter“). Mit einer Reservierung, der Unterzeichnung des Mietvertrags oder der Inbesitznahme des Fahrzeugs bestätigt der Mieter das vollständige Verständnis und die Annahme der nachstehenden Bedingungen.


1. Führerschein & Fahrerfahrung

1.1. Alle Fahrer müssen seit mindestens zwei (2) Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins sein, der für die Kategorie und Größe des gemieteten Fahrzeugs geeignet ist.

1.2. Ein Führerschein der Europäischen Union, Klasse B, ist für alle in EU-Ländern angebotenen Fahrzeuge ausreichend.

1.3. Wenn ein nationaler Führerschein diese Anforderungen nicht erfüllt, wird die Miete ohne Anspruch auf Nutzung des Fahrzeugs storniert.

1.4. Das Mindestalter für die Anmietung eines Fahrzeugs beträgt 23 Jahre, mit mindestens zwei (2) Jahren Fahrerfahrung mit Schaltgetriebefahrzeugen.

1.5. Die meisten Fahrzeuge in unserer Flotte sind mit Schaltgetriebe ausgestattet. Wenn der Mieter oder ein autorisierter Fahrer kein Schaltfahrzeug fahren kann, wird die Miete storniert.

1.6. In bestimmten Fällen können Ausnahmen von der Mindestaltersanforderung für erfahrene Fahrer in Betracht gezogen werden. Solche Ausnahmen müssen schriftlich per E-Mail vor Mietbeginn beantragt und genehmigt werden.


2. Check-in & Check-out

2.1. Check-in: Ab 15:30 Uhr.

2.2. Check-out: Bis 10:00 Uhr.

2.3. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Check-in und Check-out als Selbstbedienung an unserem Standort in Lissabon oder am vereinbarten Ort.

2.4. Klare Anweisungen und Verfahren werden dem Mieter vor der Ankunft zur Verfügung gestellt, um eine flexible An- und Abreise innerhalb der vereinbarten Zeitrahmen zu ermöglichen.

2.5. Telefonische Unterstützung steht dem Mieter jederzeit zur Verfügung, falls er während des Check-ins oder Check-outs Hilfe benötigt.


3. Kaution

3.1. Für jede Miete ist eine Kaution von 1.000 EUR (oder 1.500 EUR für größere Wohnmobile) erforderlich.

3.2. Die Kaution dient als Garantie zur Deckung von Verlusten, Schäden oder fehlenden Gegenständen im Zusammenhang mit dem Mietfahrzeug während der Mietzeit.

3.3. Im Falle eines Schadens kann der Vermieter die Kaution zur Deckung der Reparatur- oder Ersatzkosten verwenden.

3.4. Übersteigen die Reparatur- oder Ersatzkosten die Kaution, bleibt der Mieter für den Restbetrag verantwortlich, es sei denn, eine optionale Versicherung deckt den Betrag über dem Selbstbehalt ab.

3.5. Die Kaution muss vor Reiseantritt bezahlt werden. Ist die Kaution nicht hinterlegt, darf das Fahrzeug nicht gefahren werden.

3.6. Die Kaution wird innerhalb von 15 Werktagen nach Mietende freigegeben, vorbehaltlich einer Fahrzeuginspektion.


4. Reinigung

4.1. Das Fahrzeug muss in einem angemessen sauberen Zustand zurückgegeben werden.

4.2. Für alle Anmietungen fällt eine pauschale Reinigungsgebühr von 35 EUR an.

4.3. Wird das Fahrzeug in einem übermäßig verschmutzten Zustand zurückgegeben, wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr erhoben, wodurch sich die gesamte Reinigungsgebühr auf 70 EUR erhöht.


5. Stornierungsbedingungen

5.1. Stornierungen, die 30 Tage oder mehr vor dem geplanten Abholdatum erfolgen, erhalten eine vollständige Rückerstattung aller bis zu diesem Datum gezahlten Beträge.

5.2. Stornierungen, die weniger als 30 Tage und mehr als 15 Tage vor dem geplanten Check-in-Datum erfolgen, berechtigen den Mieter zur Wahl zwischen:

  • Einer 50%igen Rückerstattung, oder

  • Einem flexiblen Reisegutschein über 100 % des Buchungsbetrags, gültig für ein (1) Jahr.

5.3. Stornierungen, die weniger als 15 Tage vor dem geplanten Check-in-Datum erfolgen, berechtigen den Mieter zu einem 40%igen Reisegutschein des gesamten Buchungsbetrags.

5.4. Reisegutscheine sind ein (1) Jahr ab dem ursprünglichen Mietdatum gültig und dürfen nur in der Nebensaison (01.11. – 30.04.) verwendet werden, ausgenommen die Weihnachts-/Neujahrszeit und Ostern.

5.5. Bei vom Kunden initiierten Stornierungen gehen alle Zahlungsbearbeitungsgebühren oder -entgelte ausschließlich zu Lasten des Kunden.


6. Nutzungsbereich

6.1. Das gemietete Fahrzeug darf nur für persönliche und Freizeitzwecke genutzt werden.

6.2. Das Fahrzeug darf nur auf ordnungsgemäß gewarteten öffentlichen Straßen und ausgewiesenen Parkplätzen betrieben werden.

6.3. Der Mieter muss alle geltenden Verkehrsgesetze und Lizenzanforderungen einhalten.

6.4. Die Untervermietung, Verleihung oder Nutzung des Fahrzeugs für kommerzielle Zwecke oder zur Vermietung ist strengstens untersagt.

6.5. Das Fahrzeug darf nicht außerhalb Portugals mitgenommen werden, es sei denn, dies wurde vom Vermieter ausdrücklich schriftlich genehmigt.


7. Kilometerstand

7.1. Innerhalb Portugals gelten keine Kilometerbegrenzungen.

7.2. Für Fahrten außerhalb Portugals gelten folgende Bedingungen:

  • Oldtimer-Vans: Fahrten außerhalb Portugals sind nicht gestattet.

  • Moderne Vans: Unbegrenzte Kilometerleistung ist innerhalb Portugals und Spaniens gestattet.

7.3. Für Reisen außerhalb Portugals und Spaniens ist eine Mindestmietdauer von sieben (7) Nächten erforderlich.

7.4. Alle Fahrten außerhalb Portugals müssen im Voraus angemeldet werden, damit der Versicherungsschutz aktualisiert werden kann. Andernfalls können Strafen und der Verlust des Versicherungsschutzes die Folge sein.


8. Versicherung & Mietschäden

8.1. Alle Fahrzeuge beinhalten eine in Portugal gültige Haftpflichtversicherung, die die gesetzliche Haftung für Sachschäden Dritter abdeckt.

8.2. Schäden am Mietfahrzeug, für die der Mieter verantwortlich ist, sind in dieser Deckung nicht enthalten.

8.3. Unfälle, für die der Mieter nicht verantwortlich ist, müssen ordnungsgemäß mit dem mit dem Fahrzeug gelieferten Offiziellen Europäischen Unfallbericht dokumentiert werden.

8.4. Im Falle eines Unfalls muss der Mieter sofort den Vermieter kontaktieren, um Anweisungen zu erhalten.

8.5. Wenn rote Warnleuchten auf dem Armaturenbrett des Fahrzeugs erscheinen, muss der Mieter sofort anhalten und den Vermieter kontaktieren. Das Weiterfahren des Fahrzeugs kann schwere Schäden verursachen und wird als Verantwortung des Mieters betrachtet.

8.6. Optionale ergänzende Versicherungsprodukte sind während des Buchungsvorgangs erhältlich.


9. Fahrzeugpanne & Assistenz

9.1. Im Falle einer Fahrzeugpanne muss der Mieter den Vermieter sofort kontaktieren, um die nächsten Schritte zu bestimmen.

9.2. Die Pannenhilfe wird versuchen, das Fahrzeug vor Ort zu reparieren, wo dies möglich ist; andernfalls wird das Fahrzeug zu einer Reparaturwerkstatt transportiert.

9.3. Kann das Fahrzeug umgehend repariert werden, wird eine Unterkunft (falls erforderlich) in der Nähe des Reparaturortes bereitgestellt. Der Vermieter behält sich das Recht vor, bis zu zwei (2) volle Arbeitstage für Reparaturen einzuplanen, bevor eine Stornierung und Rückerstattung des ungenutzten Mietzeitraums erfolgt.

9.4. Kann das Fahrzeug nicht schnell repariert werden, gibt der Vermieter Anweisungen. Der Mieter muss:

  • Das Fahrzeug im bestmöglichen Zustand verlassen

  • Fotos vom Innen- und Außenbereich machen

  • Alle elektrischen Geräte ausschalten

  • Eine Kopie des Abschlepp- oder Interventionsberichts einholen

9.5. Ist der Mieter nicht verantwortlich für die Panne, übernimmt der Vermieter die Kosten für Assistenz, Reparatur, Unterkunft und lokale Transportkosten bis zur nächtlichen Mietrate.

9.6. Wenn die Panne oder Assistenz aufgrund von Missbrauch oder unsachgemäßer Bedienung erforderlich ist, gehen alle damit verbundenen Kosten zu Lasten des Mieters.

9.7. Versicherungsassistenz gilt nicht an abgelegenen Orten oder in Gebieten, die für Abschleppfahrzeuge unzugänglich sind.


10. Freistellung & Haftung

10.1. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von jeglichen Verlusten, Schäden, Ansprüchen oder rechtlichen Schritten freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus der Nutzung oder dem Betrieb des Mietfahrzeugs während der Mietzeit ergeben.

10.2. Diese Freistellung umfasst gegebenenfalls Gerichtskosten und Anwaltsgebühren.

10.3. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für alle Parktickets, Verkehrsverstöße, Bußgelder und Strafzettel, die während des Besitzes des Mietfahrzeugs anfallen.